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   SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05   

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SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05 (https://dejure.org/2006,32996)
SG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05 (https://dejure.org/2006,32996)
SG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - S 37 AS 12025/05 (https://dejure.org/2006,32996)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

    Auszug aus SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05
    Es bleibt im System des SGB II daher nur der Weg über ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II. Ein im Ermessen des Beklagten stehender Erlass nach § 44 SGB II ist auf entsprechenden Antrag gerichtlich - allerdings nur begrenzt (vgl. zur ähnlichen Vorschrift des § 76 SGB IV LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04, anhängig beim BSG unter B 7a/7 AL 98/04 R) - überprüfbar, derzeit aber nicht Gegenstand der Klage auf Gewährung des Sonderbedarfs.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04

    Forderungserlass - Unbilligkeit der Einziehung - maßgeblicher

    Auszug aus SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05
    Es bleibt im System des SGB II daher nur der Weg über ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II. Ein im Ermessen des Beklagten stehender Erlass nach § 44 SGB II ist auf entsprechenden Antrag gerichtlich - allerdings nur begrenzt (vgl. zur ähnlichen Vorschrift des § 76 SGB IV LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04, anhängig beim BSG unter B 7a/7 AL 98/04 R) - überprüfbar, derzeit aber nicht Gegenstand der Klage auf Gewährung des Sonderbedarfs.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Abgelehnt wurde ein Anspruch aus § 73 SGB XII mangels besonderer Bedarfslage, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die typischerweise mit dem Schulbesuch verbunden sind bzw. wenn die Heranziehung der Vorschrift nur dazu dient, unzureichend ausgestattete Regelleistungen aufzustocken (SG Berlin, Urteil vom 13.10.2008 - S 37 AS 12025/05 Rn. 17; Berlit, LPK-SGB XII, § 73 Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07

    Zuschuss zur Regelleistung für Schulmaterial; Darlehen im Einzelfall;

    Der Senat weist jedoch auf Folgendes hin: Dem von der Antragstellerin zur Untermauerung ihres Begehrens herangezogenen Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Oktober 2006 (S 37 AS 12025/05) kann keine über den dortigen Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen werden, weil das Sozialgericht dort in vermeintlich "verfassungskonformer Auslegung" eine Entscheidung getroffen hat, die mit Wortlaut und Sinn von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II schlechthin nicht vereinbar ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Da somit keine bislang gesetzlich nicht vorgesehenen Leistungsansprüche begründet oder die Verpflichtung eines bislang nicht angegangenen Leistungsträgers ausgesprochen werden, ist hier für die Belange des einstweiligen Rechtschutzverfahrens im Ergebnis nicht zu Lasten, sondern zu Gunsten der Antragsteller zu unterstellen, dass die genannten Schulverbrauchsmaterialien als regelhaft auftretende Bedarfe des täglichen Lebens von der Regelleistung mit umfasst sind (vgl zur Frage, ob Schulbedarf von der Regelleistung umfasst ist: SG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2006, S 37 AS 12025/05, SG Hannover, Beschluss vom 31. August 2005, S 46 AS 531/05 ER zitiert nach juris, Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andres vom 19. Juli 2005 BT-Drs 15/5928 S 11).
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